Für Jugendämter

Auf einen Blick

Wir begleiten Familien, Kinder und Jugendliche im Auftrag der Jugendämter in der nördlichen Oberpfalz. Die Hilfen erbringen unser Geschäftsführer Maximilian Schultz – Soziale Arbeit (B.A.), systemischer Therapeut (DGSF) – und pädagogische Fachkräfte, die auf Honorarbasis für uns tätig sind.

Für jede Hilfe schließen wir mit dem zuständigen Jugendamt eine Einzelfallvereinbarung; abgerechnet werden Fachleistungsstunden.

Hilfe zur Erziehung anfragen

Steckbrief Hilfen zur Erziehung

Auftraggeber
Jugendämter in der nördlichen Oberpfalz
Hilfearten
Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistand, intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§§ 31, 30, 35 SGB VIII)
Durchführung
Geschäftsführung und pädagogische Fachkräfte auf Honorarbasis
Fachliche Leitung
Maximilian Schultz
Abrechnung
Fachleistungsstunden je Hilfe auf Grundlage einer Einzelfallvereinbarung mit dem Jugendamt
Kinderschutz
Schutzkonzept auf Anfrage · erweiterte Führungszeugnisse der Geschäftsführung und der Fachkräfte in den Hilfen zur Erziehung
Rückmeldung
Innerhalb von drei Werktagen
Leistungen

Drei ambulante Hilfen nach SGB VIII

Alle drei Hilfen sind aufsuchend. Ziele und Umfang legt der Hilfeplan fest, den Familie, Jugendamt und wir regelmäßig gemeinsam fortschreiben.

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Rechtsgrundlage
§ 31 SGB VIII
Für wen
Familien, die bei Erziehungsaufgaben, Alltagsorganisation, Konflikten und im Kontakt mit Ämtern Unterstützung brauchen. Ziel ist Hilfe zur Selbsthilfe.
Ziele
Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung stärken, den Familienalltag stabilisieren, Konflikte und Krisen gemeinsam bewältigen.
Umfang
Nach Hilfeplan, regelmäßig fortgeschrieben
Setting
Aufsuchend, im Haushalt der Familie
Arbeitsweise
Systemisch, ressourcenorientiert, partizipativ

Erziehungsbeistand

Rechtsgrundlage
§ 30 SGB VIII
Für wen
Kinder und Jugendliche, die bei Entwicklungsproblemen Unterstützung brauchen – möglichst unter Einbeziehung ihres sozialen Umfelds.
Ziele
Persönliche und soziale Herausforderungen bewältigen, Selbstständigkeit fördern, den Bezug zur Familie erhalten.
Umfang
Nach Hilfeplan, regelmäßig fortgeschrieben
Setting
Aufsuchend, im Sozialraum des jungen Menschen – Familie, Schule, Freizeit
Arbeitsweise
Systemisch, ressourcenorientiert, partizipativ

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE)

Rechtsgrundlage
§ 35 SGB VIII
Für wen
Jugendliche, die eine intensive Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung brauchen.
Ziele
Tragfähige Perspektiven in Schule, Ausbildung und Alltag entwickeln, Verselbstständigung begleiten.
Umfang
Nach Hilfeplan, regelmäßig fortgeschrieben; in der Regel auf längere Zeit angelegt
Setting
Aufsuchend, im Lebensumfeld des jungen Menschen
Arbeitsweise
Systemisch, ressourcenorientiert, partizipativ

Wie wir arbeiten: systemisch – Familie, Schule, Peer-Group und Lebenswelt werden mitgedacht · ressourcenorientiert – Stärken sichtbar machen, Selbstwirksamkeit fördern · partizipativ – Lösungen mit den Beteiligten entwickeln, mit Gewaltfreier Kommunikation als methodischer Grundlage.

Für Jugendämter

So arbeiten wir mit Ihrem ASD

Von der ersten Anfrage bis zum Abschluss: transparent, im Hilfeplanverfahren und in enger Rückkopplung mit der fallführenden Fachkraft.

  1. Anfrage durch den ASD

    Telefonisch, gern zunächst anonymisiert: Hilfeart, Alter, Gemeinde und gewünschter Beginn genügen.

  2. Rückmeldung zur Kapazität

    Wir sagen Ihnen offen, ob und ab wann wir die Hilfe übernehmen können und wer sie fachlich durchführt.

  3. Kennenlernen

    Erstes Gespräch mit der Familie bzw. dem jungen Menschen – auf Wunsch gemeinsam mit dem ASD.

  4. Hilfeplangespräch

    Ziele, Umfang und Aufgaben werden im Hilfeplan nach § 36 SGB VIII gemeinsam festgelegt.

  5. Hilfebeginn und Berichte

    Die Hilfe startet. Vor jeder Fortschreibung des Hilfeplans erhalten Sie einen Bericht.

  6. Abschluss oder Übergabe

    Die Hilfe endet geplant – oder wir begleiten den Übergang in eine passende Anschlusshilfe.

Verantwortung

Fachliche Leitung und Kinderschutz

Die fachliche Leitung der Hilfen liegt bei Maximilian Schultz. Wer eine Hilfe im Einzelfall durchführt, erfahren Sie mit unserer Rückmeldung zur Kapazität – noch vor dem Kennenlernen mit der Familie.

Maximilian Schultz

Fachliche Leitung · Geschäftsführer
  • Rund zwölf Jahre Praxis in der Kinder- und Jugendhilfe (2012–2024), davon sieben Jahre Leitung der ambulanten Kinder-, Jugend- und Familienhilfe in Weiden und Amberg (2015–2022)
  • Soziale Arbeit (B.A.), systemischer Therapeut (DGSF)
  • Fortbildungen zu Kindeswohlgefährdung und sexueller Gewalt im Kinder- und Jugendbereich

Kinderschutz

Kinderschutz hat für uns Vorrang. Der Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII und die Vorgaben nach § 72a SGB VIII sind Grundlage jeder Zusammenarbeit mit dem Jugendamt.

Wir haben ein Schutzkonzept. Jugendämtern und Kooperationspartnern stellen wir es auf Anfrage zur Verfügung. Die Geschäftsführung und die Fachkräfte in den Hilfen zur Erziehung legen ein erweitertes Führungszeugnis vor.

Schutzkonzept anfragen

Transparenz & Kinderschutz

Rahmen

Rahmen & Finanzierung

Die Hilfen finanziert das zuständige Jugendamt auf Grundlage des Hilfeplans. Für jede Hilfe schließen wir mit dem Jugendamt eine Einzelfallvereinbarung; abgerechnet werden Fachleistungsstunden. Für Familien entstehen keine Kosten.

Für Eltern

Hilfen zur Erziehung beantragen Sie bei Ihrem Jugendamt. Sie können dabei einen Träger wünschen (Wunsch- und Wahlrecht, § 5 SGB VIII) – wir erklären Ihnen gern vorab, wie das geht.

Frage vorab stellen

Berichte

KI-Bildung in der Jugendhilfe

Neben den Hilfen zur Erziehung bringen wir KI-Kompetenz in Einrichtungen und zu Fachkräften der Jugendhilfe – zwei Beispiele, jeweils mit Bericht.

Alle Projekte & Berichte
Gruppenfoto des KI-Workshops mit Jugendlichen im KJF Haus St. Elisabeth Jugendhilfe

Januar 2026 KJF Haus St. Elisabeth (Jugendhilfeeinrichtung), Weiden

Künstliche Intelligenz & KI-Kompetenz

Workshop in einer stationären Jugendhilfeeinrichtung: Wie funktionieren KI-Systeme, wo liegen ihre Grenzen? Ziel war Orientierung statt Technikbegeisterung oder Verbot.

KI-Workshops & Fortbildungen

Hilfe anfragen

Für eine erste Anfrage genügen Hilfeart, Alter des Kindes, Gemeinde und gewünschter Beginn – bitte keine Namen oder Falldaten per Formular. Wir melden uns innerhalb von drei Werktagen.