Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
- Rechtsgrundlage
- § 31 SGB VIII
- Für wen
- Familien, die bei Erziehungsaufgaben, Alltagsorganisation, Konflikten und im Kontakt mit Ämtern Unterstützung brauchen. Ziel ist Hilfe zur Selbsthilfe.
- Ziele
- Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung stärken, den Familienalltag stabilisieren, Konflikte und Krisen gemeinsam bewältigen.
- Umfang
- Nach Hilfeplan, regelmäßig fortgeschrieben
- Setting
- Aufsuchend, im Haushalt der Familie
- Arbeitsweise
- Systemisch, ressourcenorientiert, partizipativ