Organisation

Name, Sitz und Verantwortliche

Wir legen offen, wer hinter MS Sozial steht, wofür wir uns einsetzen und wie wir uns finanzieren.

Gesellschafter und Geschäftsführung

Die MS Sozial gUG wird durch ihren Geschäftsführer Maximilian Schultz vertreten. Er ist Gründer und alleiniger Gesellschafter und übt die Geschäftsführung ehrenamtlich aus.

Vita von Maximilian Schultz

Personal

Die Geschäftsführung arbeitet ehrenamtlich. Die Hilfen zur Erziehung erbringen unser Geschäftsführer und pädagogische Fachkräfte, die auf Honorarbasis für uns tätig sind. Rund 15 Ehrenamtliche unterstützen uns bei Workshops und Veranstaltungen unserer Bildungs- und Demokratiearbeit.

Auf einen Blick

Name
MS Sozial gUG (haftungsbeschränkt)
Rechtsform
Gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Sitz
Schopenhauerstraße 5, 92637 Weiden i.d.OPf.
Gegründet
2025
Registereintrag
Amtsgericht Weiden i.d.OPf., HRB 6627
Geschäftsführung
Maximilian Schultz (ehrenamtlich)
Gesellschafter
Maximilian Schultz (alleiniger Gesellschafter)
Gezeichnetes Kapital
1.000 €
Geschäftsjahr
Kalenderjahr
Stand
Oktober 2026
Satzung

Wofür wir uns einsetzen

Zweck der Gesellschaft ist laut Satzung die Förderung der Jugendhilfe, insbesondere die Durchführung gesetzlicher Angebote der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe.

Diesem Zweck dienen unsere aktuellen Angebote: ambulante Hilfen zur Erziehung im Auftrag der Jugendämter in der nördlichen Oberpfalz, Workshops und Fortbildungen zu Künstlicher Intelligenz sowie Demokratieprojekte.

Unsere Satzung senden wir Ihnen auf Anfrage gern zu.

Satzung anfragen

Was die Satzung vorsieht (Kurzfassung)

Die Satzung nennt die folgenden Maßnahmen, mit denen der Zweck verwirklicht werden kann. Nicht alle davon bieten wir derzeit an.

  1. Ambulante Hilfen zur Erziehung: Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH), Erziehungsbeistand (EB) und intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE).

  2. Beratung von Eltern und Familien in allgemeinen Erziehungsfragen.

  3. Unterstützung in Kindertageseinrichtungen und durch Schulsozialarbeit.

  4. Angebote im Freizeit- und Breitensport zur Förderung sozialer und körperlicher Gesundheit.

  5. Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe in stationärer und teilstationärer Form.

  6. Individuelle Angebote für Gruppen und Einzelpersonen, die hilfsbedürftig sind.

  7. Workshops und Fortbildungen: für Kinder und Jugendliche, für Fachkräfte sowie für Eltern und Betreuungspersonen.

  8. Individuelle Hilfen für Gruppen, Organisationen oder Einzelpersonen im Rahmen von Spenden oder Sachleistungen.

Gemeinnützigkeit

Steuerbegünstigt und selbstlos

Die MS Sozial gUG verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen ist vom Finanzamt Weiden i.d.OPf. nach § 60a AO festgestellt.

Spenden an uns sind damit steuerlich begünstigt. Zuwendungsbestätigungen stellen wir auf Anfrage aus.

Spende oder Förderung besprechen

So verwenden wir unsere Mittel

  • Mittel der Gesellschaft dienen ausschließlich den satzungsmäßigen Zwecken.
  • Der Gesellschafter erhält keine Gewinnanteile.
  • Niemand wird durch zweckfremde Ausgaben oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt.
  • Überschüsse fließen in die Weiterentwicklung unserer Angebote und Projekte.

Wenn es uns nicht mehr gibt

Bei Auflösung der Gesellschaft oder Wegfall ihres bisherigen Zwecks fällt das Vermögen, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile übersteigt, je zur Hälfte an die Stadt Weiden und an das Haus St. Elisabeth der Katholischen Jugendfürsorge. Beide müssen die Mittel ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwenden.

Finanzen

Woher unsere Mittel kommen

Unsere Satzung sieht diese Finanzierungsquellen vor:

  • Fördermittel und Zuschüsse aus öffentlichen oder privaten Förderprogrammen
  • Entgelte für Leistungen, zum Beispiel Abrechnungen mit Jugendämtern
  • Spenden
  • Teilnahmebeiträge für Freizeit- und Bildungsangebote

Bisher waren alle unsere offenen Formate dank Förderung für Teilnehmende kostenfrei. Ob für einen Termin Kosten anfallen, erfahren Sie beim jeweiligen Termin oder bei der Anmeldung.

Kennzahlen aus dem Jahresabschluss 2025

Förderung unserer Projekte

Unsere bisherigen und laufenden Projekte wurden und werden so finanziert:

Kennzahlen

Zahlen aus dem Jahresabschluss 2025

Das Geschäftsjahr 2025 umfasst laut Jahresabschluss den Zeitraum vom 15. Juli bis 31. Dezember 2025. Die Bilanz bezieht sich auf den Stichtag 31. Dezember 2025.

Gewinn- und Verlustrechnung 15.07.–31.12.2025

Erträge
2.200,00 € – Zuschüsse von Verbänden und Behörden
Aufwendungen
2.123,26 € – davon Rechts- und Beratungskosten 1.078,10 €, Abschluss- und Prüfungskosten 1.000,00 €, Nebenkosten des Geldverkehrs 45,16 €
Jahresüberschuss
76,74 € – davon 19,19 € in die gesetzliche Rücklage eingestellt, Bilanzgewinn 57,55 €

Bilanz zum 31.12.2025

Bilanzsumme
2.566,74 €
Vermögen
2.566,74 € Guthaben bei Kreditinstituten
Eigenkapital
1.076,74 € – gezeichnetes Kapital 1.000,00 €, gesetzliche Rücklage 19,19 €, Bilanzgewinn 57,55 €
Rückstellungen
1.000,00 € für Abschluss und Prüfung
Verbindlichkeiten
490,00 € sonstige Verbindlichkeiten

Quelle: Jahresabschluss 2025 (Bilanz zum 31. Dezember 2025 sowie Gewinn- und Verlustrechnung vom 15. Juli bis 31. Dezember 2025), erstellt von unserem Steuerberater. Auf eine Mittelverwendungsrechnung wurde verzichtet, da die Einnahmen unter 100.000 € lagen (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 AO).

Kinderschutz

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat Vorrang

Unsere Haltung

Wir arbeiten mit Kindern und Jugendlichen in Schulen, Jugendtreffs und Einrichtungen der Jugendhilfe. Ihr Schutz hat für uns Vorrang – in jedem Workshop, bei jeder Veranstaltung und in jeder Hilfe.

Den rechtlichen Rahmen bilden der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII und der Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen nach § 72a SGB VIII.

Auf unserer Website und in unseren Kanälen zeigen wir Kinder und Jugendliche nur mit Einwilligung und nie mit erkennbarem Bezug zu einem Hilfekontext.

Unser Geschäftsführer hat unter anderem Fortbildungen zu Kindeswohlgefährdung und zu sexueller Gewalt im Kinder- und Jugendbereich absolviert und sieben Jahre ambulante Kinder-, Jugend- und Familienhilfe geleitet.

Wir haben ein Schutzkonzept. Kooperationspartnern und Jugendämtern stellen wir es auf Anfrage zur Verfügung.

Die Geschäftsführung und die Fachkräfte in den Hilfen zur Erziehung legen ein erweitertes Führungszeugnis vor.

Fragen zu unserem Vorgehen im Kinderschutz beantworten wir gern persönlich.

Schutzkonzept anfragen Frage zum Kinderschutz stellen

Fragen zu unseren Angaben?

Wir geben gern Auskunft – telefonisch unter 0151 2584 8079 oder per E-Mail an maximilian.schultz@ms-sozial.de.